Magistrat – Über uns – Freie Wähler Laubach

Die gesetzliche Grundlage für das hessische Kommunalrecht ist die Hessische Gemeindeordnung , kurz HGO genannt. In dieser HGO ist geregelt, daß die Gemeinde als juristische Person durch ihre Organe handelt. Die Organe der Gemeinde sind di
http://www.fw-laubach.de/uber-uns/magistrat